weist aktuelle Wettbewerbserfolge (ab dem Jahr 2009) nach, z.B.
- einen 1. Preis beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ bzw. den Preis des Deutschen Musikinstrumentenwettbewerbs, jeweils in der Kategorie Violine / Viola / Violoncello solo oder
- einen 1., 2. oder 3. Preis in einem renommierten internationalen Wettbewerb.
Vergaberegeln
Der Beirat des Deutschen Musikinstrumentenfonds entscheidet über die Zulassung zum Vorspiel, eine unabhängige Jury über die Vergabe der Instrumente. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Instrumente werden zu den Bedingungen des Leihvertrages der Deutschen Stiftung Musikleben verliehen. Die Leihdauer der Instrumente beträgt in der Regel ein Jahr und kann verlängert werden. Der Entleiher ist verpflichtet, bei der Ergebnisbekanntgabe am Nachmittag des letzten Wettbewerbstages persönlich anwesend zu sein und auf Wunsch der Wettbewerbsjury beim Preisträgerkonzert am Abend aufzutreten.
Vorspiel
Vorzubereiten ist ein Programm aus drei vollständigen*), stilistisch unterschiedlichen Werken. Dabei muss
- mindestens ein Werk mehrsätzig sein
- ein Werk aus der Epoche „Barock“ oder „Klassik“ stammen
- ein Werk einen langsamen Satz enthalten.
*): Für Bewerber, die 1998 oder später geboren sind, gilt: Die Werke müssen nicht vollständig vorbereitet werden, es genügen einzelne Sätze.
Die Jury wählt aus den Werken Stücke für die Vorspielzeit von ca. 20 Minuten.
Bewerbungsunterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- künstlerischer Lebenslauf in deutscher Sprache (tabellarische Form)
- Hinweise auf anstehende Konzerte und Wettbewerbsteilnahmen
- das Vorspielprogramm (mit Angabe der Spielzeiten der einzelnen Sätze).
Einsendeschluss
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 3. Januar 2013 (Poststempel).